Seit dem 1. Januar 2016 ist Herr Steiner neuer Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass

Herr Rechtsanwalt

NICOLAI A. STEINER

seit dem 1. Januar 2016 Partner in unserer Sozietät ist

und er die Bezeichnung

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

führt.